Kanzlerbonus

Kanzlerbonus
Kạnz|ler|bo|nus, der (Jargon): Bonus (1 c), den der ↑Kanzler (1 a) aufgrund seines Amtes hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bonus — Provision; Prämie; Zugabe; Nachschlag; Extra * * * Bo|nus [ bo:nʊs], der; und ses, und se: 1. zusätzlicher Gewinnanteil, Sondervergütung (z. B. bei Aktien): einen Bonus ausschütten. Syn.: ↑ Prämie. 2. etwas, was jmdm. als …   Universal-Lexikon

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